Häufig gestellte Fragen

Wieso melde ich mein Kind für mindestens ein halbes Jahr in der Kinderwerkstatt Neuhausen an?

Unser Konzept sieht vor, dass die Kinder zwar an ihren jeweils eigenen Projekten arbeiten, die Unterstützung sozialer Kompetenz und der Teamfähigkeit jedoch ebenso im Mittelpunkt stehen soll. Dies kann allerdings nur in einer relativ stabilen Gruppe geschehen, in der die Kinder über eine längere Zeit hinweg miteinander arbeiten und so miteinander und voneinander lernen können.

Die freie Entscheidung für die Art der Umsetzung eigener Ideen und Phantasien steht in unseren Gruppen an erster Stelle. Ihr Kind soll Zeit und Raum haben, sich in der Kinderwerkstatt seinem Alter entsprechend zu entwickeln. Dafür braucht es erfahrungsgemäß Zeit. 

 

Warum bleibt Ihr Kind ohne Eltern in der Werkstatt?

Gemäß unserem Leitsatz „Hilf mir, es selbst zu tun“ ist es uns wichtig, dass Ihr Kind nach einer kurzen Eingewöhnungsphase (max. 3 Wochen) alleine in der Kinderwerkstatt bleibt. So kann es lernen, mit den anderen Kindern zu arbeiten, sich auszuprobieren und uns als Hilfestellung und Unterstützung wahrzunehmen.

 

Wieso muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Sie haben mit der Kinderwerkstatt Neuhausen einen schriftlichen Vertrag geschlossen, der nur schriftlich gekündigt werden kann.

 

Wieso besteht eine Kündigungsfrist?

Nachmittagsgruppe und Abendwerkstatt: 3 Monate

MiniWerkler: 1 Monat

Da jede Gruppe aus maximal 10 Kindern besteht, ist es wichtig für uns zu wissen, wann Ihr Kind die Kinderwerkstatt nicht mehr besuchen kann. Nur dann können wir in dieser Gruppe wieder neue Kinder aufnehmen und dies rechtzeitig planen.

 

Warum wird das ganze Jahr durchgehend bezahlt, auch während der Ferienzeiten?

Sie bezahlen die Beiträge durchgehend, da es sich in der Kinderwerkstatt Neuhausen nicht um ein Kurssystem, sondern um fortlaufende Gruppen handelt.

Für den Ausfall in den Sommerferien bieten wir im Herbst einen dreistündigen Ersatztermin an.